Führerschein

Alle Infos rund um den Führerschein

A-Führerschein

Rauf aufs Bike! Alle Infos zum A-Führerschein

Wer A sagt muss nicht B sagen. Das Auto ist nicht das einzig motorisierte Fahrzeug für individuelle Mobilität. Bikes sind eine sehr attraktive Alternative. Hier findest du alle grundlegenden Informationen zur Motorradausbildung und Prüfung.

Viele Jugendliche machen die Fahrausbildung für Auto und Motorrad in einem, auch wenn es möglich ist, zuerst den B-Schein (fürs Auto) zu machen und dann den A-Schein (fürs Motorrad) nachzuholen. movin4LIFE sagt dir, wie du die „Lizenz zum Biken“ bekommst um die mobile Freiheit auf zwei Rädern genießen zu können. Wenn du dich entscheidest, die Führerscheinausbildung für Motorrad (A-Schein) und Auto (B-Schein) in einem zu machen, ist es einfacher, weil man alles auf einmal lernt.

Theorie-Ausbildung

Beim theoretischen Teil kommen die motorradspezifischen Unterrichtsinhalte auf dich zu. Neben den Fahrregeln fürs Zweirad lernst du Gefahren richtig einzuschätzen, aber auch das richtige Handling mit dem Motorrad steht hier im Vordergrund sowie das Gefahrenwahrnehmungstraining.

Praxis-Ausbildung

Auf welches Bike du zu Beginn deiner Ausbildung steigen darfst hängt von deinem Alter ab.
 Bist du 16 Jahre alt, erwirbst du mit der Ausbildung die Klasse A1. Das heißt, du darfst maximal mit 125 ccm Hubraum fahren, mit maximal 11 kW Leistung bzw. maximal 0,1 kW pro kg Eigengewicht sowie dreirädrigen Kraftfahrzeugen bis zu 15 kW Motorleistung.

A2-Motorräder mit oder ohne Beiwagen dürfen maximal 35 kW Motorleistung bzw. maximal 0,2 kW pro kg Eigengewicht haben. Die ungedrosselte Version darf maximal 70 kW stark sein. A2 ist ab 18 Jahren erlaubt.

Wenn du bereits 24 Jahre alt bist, steigst du schon während der Ausbildung aufs „schwere“ Motorrad. Sobald du deinen Schein hast, darfst du sofort mit allen Zweirädern fahren. Der praktische Teil beginnt, wie bei jeder Ausbildung, zuerst am Übungsplatz. Dort kannst du dich mit dem Fahrzeug vertraut machen.

Die Prüfung

Du kannst beide Prüfungen an einem Tag machen. Die A-Prüfung ist genau so wie beim B-Führerschein in vier Schritte aufgeteilt. Mit deinem Motorradführerschein bist du ab nun in einer zweijährigen Probezeit. Auch für dich gilt, wie beim B-Schein: Absolutes Alkoholverbot am Steuer und keine schweren Verstöße gegen die Verkehrsvorschriften, sonst musst du zur Nachschulung. Außerdem kommt auch hier eine weitere Ausbildungsphase auf dich zu.

A1

Der Weg zum Führerschein der Klasse A1 (125er)

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: 15 1⁄2 Jahre. (Gleichzeitig kann auch die B-Ausbildung mit dem L17-Modell begonnen werden.)
  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt)
  • Erste-Hilfe-Kurs

Fahrschulausbildung

Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • 20 Stunden Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten.
  • 6 Stunden Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer
  • 14 Fahrstunden inkl. Sonderausbildung „Erlangung von Risikokompetenz“

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten.
  • Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer

Fahrprüfung

Die Fahrprüfung darf frühestens am 16. Geburtstag stattfinden. Diese besteht aus:

  • Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt
  • Fahrübungen
  • Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
  • Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen

Führerscheindokument

Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheck- karte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der ganzen EU.

Führerschein auf Probe

Die Probezeit dauert drei Jahre, mindestens aber bis zum 21. Geburtstag.

Mehrphasenausbildung

Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
  • Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule oder bei einem Autofahrerklub (4 bis 14 Monate nach der Prüfung)

A2

Der Weg zum Führerschein der Klasse A2 (Leichtmotorräder)

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: 17 1⁄2 Jahre (Gleichzeitig kann auch die normale B-Ausbildung begonnen werden.)
  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt).
  • Erste-Hilfe-Kurs (entfällt bei Besitz der Klasse B).

Fahrschulausbildung

Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • 20 Stunden Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B).
  • 6 Stunden Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer
  • 14 Fahrstunden

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B).
  • Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer

Fahrprüfung

Die Fahrprüfung darf frühestens am 18. Geburtstag stattfinden. Diese besteht aus:

  • Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt
  • Fahrübungen
  • Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
  • Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen

Führerscheindokument

  • Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der ganzen EU.

Führerschein auf Probe

Die Probezeit dauert drei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde.

Mehrphasenausbildung

Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
  • Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule oder bei einem Autofahrerklub (4 bis 14 Monate nach der Prüfung)

Upgrade von A1 auf A2

Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse! Nach zwei Jahren Besitz von A1 und absolvierter Mehrphasenausbildung kann zum Upgrade auf die Klasse A2 entweder eine Praxisprüfung abgelegt werden, oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining.

A

Der Weg zum Führerschein der Klasse A (alle Motorräder)

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: 23 1⁄2 Jahre ohne Vorbesitz der Klasse A2. Bei Besitz von A2 frühestens 1 1⁄2 Jahre nach der erfolgreichen A2-Fahrprüfung.
  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt).
  • Erste-Hilfe-Kurs (entfällt bei Besitz der Klasse B).

Fahrschulausbildung

Die Fahrschulausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • 20 Stunden Theoriekurs mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B).
  • 6 Stunden Theoriekurs mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer
  • 14 Fahrstunden

Theorieprüfung

Die Theorieprüfung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Computertest mit den allgemeinen Verkehrsvorschriften, die für alle Fahrzeugklassen gelten (entfällt bei Besitz der Klasse B).
  • Computertest mit dem Spezialwissen für Motorradfahrer

Fahrprüfung

Die Fahrprüfung darf frühestens am 24. Geburtstag stattfinden. Diese besteht aus:

  • Sicherheitskontrollen vor Antritt der Fahrt
  • Fahrübungen
  • Mindestens 25 Minuten Fahren im Verkehr
  • Besprechung während der Prüfungsfahrt erlebter Situationen

Führerscheindokument

Der Fahrprüfer übergibt nach der positiven Prüfung einen vorläufigen Führerschein, der im Inland vier Wochen gültig ist. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Sie gilt in der ganzen EU.

Führerschein auf Probe

Die Probezeit dauert drei Jahre, wenn sie nicht bereits durch den Vorbesitz der Klasse B absolviert wurde.

Mehrphasenausbildung

Die Mehrphasenausbildung ist nur beim ersten Erwerb einer der Klassen A1, A2 oder A zu absolvieren:

  • Fahrsicherheitstraining mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch und Gefahrenwahrnehmungstraining nach 2 bis 12 Monaten
  • Mindestens zwei Monate danach eine Perfektionsfahrt in der Fahrschule oder bei einem Autofahrerklub (4 bis 14 Monate nach der Prüfung)

Upgrade von A1 oder A2 auf A

Es gibt keinen automatischen Aufstieg in die nächsthöhere Führerscheinklasse! Nach zwei Jahren Besitz von A2 und absolvierter Mehrphasenausbildung kann zum Upgrade auf die Klasse A entweder eine Praxisprüfung abgelegt werden, oder man besucht ein siebenstündiges Fahrtraining.

Wer direkt von A1 auf A wechseln möchte, muss zur Praxisprüfung antreten und mindestens 24 Jahre alt sein.

Personen ab dem 39. Geburtstag

Für Personen, die ab dem 39. Geburtstag die Lenkberechtigung der Klasse A erwerben, wird die praktische Ausbildung auf 16 Fahrlektionen ausgedehnt. Davon müssen die letzten vier Lektionen im öffentlichen Verkehr als Einheit durchgeführt werden, die zudem einen hohen Anteil an Freilandstraßen umfassen müssen.

Mehrphasen Ausbildung

Die Mehrphasen Ausbildung (Klassen A und B)

Nach Ausstellung des Führerscheins kommst du in die sogenannte zweite Phase. Weil gerade die Anfangszeit nach der Prüfung sehr gefährlich sein kann, wirst du auch dabei von deiner Fahrschule mit professionellem Feedback begleitet.

Für wen gilt die Mehrphasenausbildung?

Alle Besitzer einer Lenkberechtigung für die Klassen A1, A2, A oder B müssen unabhängig von ihrem Alter die Mehrphasenausbildung absolvieren.

Ausgenommen sind Besitzer von ausländischen Lenkberechtigungen, die ihren Hauptwohnsitz nach dem Erwerb der Lenkberechtigung im Ausland nach Österreich verlegen. Ein Besitzer einer Lenkberechtigung ist zur Absolvierung der zweiten Ausbildungsphase außerdem nicht verpflichtet, wenn er seinen Wohnsitz ins Ausland verlegt hat oder sich innerhalb eines Jahres nach Erteilung der Lenkberechtigung für mindestens sechs Monate zum Zweck des Besuches einer Schule oder Universität im Ausland aufhält und der Erwerb der Lenkberechtigung zum Zeitpunkt einer etwaigen Wiederbegründung des Wohnsitzes oder des Aufenthaltes in Österreich länger als zwölf Monate zurückliegt.

Zeitrahmen & Sanktionen

Mit der bestandenen Fahrprüfung wird die Lenkberechtigung erteilt. Innerhalb von zwölf Monaten (14 Monate bei Klasse A) sind alle jeweiligen Module der zweiten Ausbildungsphase zu absolvieren.

Wer nicht die komplette zweite Ausbildungsphase in diesem Zeitraum absolviert, wird schriftlich vom Führerscheinregister dazu aufgefordert und bekommt dafür vier Monate Nachfrist. Werden die fehlenden Module dennoch nicht absolviert, wird die Probezeit um ein Jahr verlängert und eine zweite Nachfrist von vier Monaten zugestanden. Sind beim Ablauf der zweiten Nachfrist die fehlenden Module noch immer nicht absolviert wird der Führerschein von der Behörde wieder eingezogen und die Lenkberechtigung bis zur Absolvierung aller Ausbildungsinhalte entzogen.

Klasse B mit Vollausbildung bzw. Übungsfahrten (L)

  • Erste Perfektionsfahrt zwei bis vier Monate nach der Prüfung (zwei Lektionen)
  • Fahrsicherheitstraining (sechs Lektionen) mit verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zwei Lektionen) drei bis neun Monate nach der Prüfung.
  • Zweite Perfektionsfahrt mit Spritspar Vergleichsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Prüfung (zwei Lektionen) Das Fahrzeug benötigt dazu eine Spritverbrauchsanzeige!
  • Zwischen beiden Perfektionsfahrten müssen mindestens drei Monate liegen.

Klasse B mit vorgezogener B-Ausbildung (L17)

  • Die erste Perfektionsfahrt entfällt für L17-Absolventen
  • Fahrsicherheitstraining (sechs Lektionen verkehrspsychologischem Gruppengespräch (zwei Lektionen) drei bis neun Monate nach der Prüfung.
  • Perfektionsfahrt mit Spritspar Vergleichsfahrt sechs bis zwölf Monate nach der Prüfung (zwei Lektionen). Das Fahrzeug benötigt dazu eine Spritverbrauchsanzeige!

Klasse A

  • Fahrsicherheitstraining (sechs Lektionen), verkehrspsychologisches Gruppengespräch (eineinhalb Lektionen) und Gefahrenwahrnehmungstraining (eineinhalb Lektionen), zwei bis zwölf Monate nach der Prüfung. Diese Inhalte sind alle am gleichen Tag zu absolvieren.
  • Perfektionsfahrt (zwei Lektionen) mindestens zwei Monate nach dem Fahrsicherheitstraining.

Perfektionsfahrten für die Klassen A und B

Die erste Perfektionsfahrt für Inhaber der Klasse B und das darauf folgende Gespräch umfassen folgende Inhalte:

  • Kontrolle der Sitzposition und Lenkradhaltung
  • Ökonomisches Fahren
  • Befahren von Tunnel, wenn dies möglich ist
  • Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen
  • Befahren von komplexen Querstellen
  • Überholen
  • Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik
  • Kommentiertes Fahren durch den Lenker für die Dauer von rund zehn Minuten
  • Durchführen von Nebentätigkeiten
  • Gefahrenvermeidungstraining
  • Dynomen-Training und 3A-Training
  • Diskussion über das Verhalten in Tunnel bei außergewöhnlichen Situationen
  • Diskussion über die Notwendigkeit und Gefahren von Nebentätigkeiten

Die zweite Perfektionsfahrt für Inhaber der Klasse B sowie das darauf folgende Gespräch haben den Schwerpunkt auf Inhalte der umweltbewussten und Treibstoff sparenden Fahrweise. Das Fahrzeug benötigt dazu eine Spritverbrauchsanzeige.

  • Fahrt in der Dauer von mindestens 15 Minuten mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer
  • Besprechung der Eckpunkte der umweltbewussten und treibstoffsparenden Fahrweise
  • Wiederholung der Fahrt mit gleichzeitiger Messung des Treibstoffverbrauchs und der Fahrtdauer
  • Gegenüberstellung der beiden Fahrten
  • Analyse der Ergebnisse der beiden Fahrten unter dem Aspekt der umweltbewussten Fahrweise und der Verkehrssicherheit

Die Perfektionsfahrt für Inhaber der Klasse A1, A2 oder A und das darauf folgende (oder in den Pausen zwischen den einzelnen Übungen stattfindende) Gespräch umfasst folgende Inhalte:

  • Ökonomisches Fahren
  • Befahren von Tunnel, wenn dies möglich ist
  • Fahren im Freiland, nach Möglichkeit sollte dies der überwiegend befahrene Verkehrsraum sein
  • Fahren im Schnellverkehr, wenn möglich Befahren von Beschleunigungs- und Verzögerungsstreifen auf Autobahnen oder Autostraßen
  • Befahren von komplexen Querstellen
  • Überholen
  • Anwenden des Sekundentrainings und der Blicktechnik
  • Gefahrenvermeidungstraining
  • Dynomen-Training und 3A-Training

Während der Perfektionsfahrt ist eine Funkverbindung zwischen Ausbildner und Teilnehmer vorgeschrieben. Bei der Perfektionsfahrt soll möglichst ein Fahrzeug der jeweils höchsten Motorradklasse, die der Betreffende besitzt, verwendet werden

Fahrsicherheitstraining für Klasse A und B

Das Fahrsicherheitstraining besteht aus einem theoretischen und einem praktischen Teil.

Praktische Fahrsicherheits-Übungen der Klasse B

  • Überprüfen der richtigen Sitzposition und Durchführen von Lenkübungen
  • Bremsübungen (Gefahrenbremsung, Notbremsung und Bremswegvergleich)
  • Bremsausweichübung
  • Bremsen auf einseitig glatter Fahrbahn
  • Richtiges Kurvenfahren und Bremsen in Kurven
  • Korrigieren eines über- und untersteuernden Kraftfahrzeuges
  • Richtige Kindersicherung

Praktische Fahrsicherheits-Übungen der Klassen A1, A2 und A

  • Blicktechnik – diese ist bei allen Übungen zu berücksichtigen
  • Lenktechnik
  • Bremsübung, einschließlich einer Demonstration oder Übung zu den Vorteilen eines Antiblockiersystems (ABS)
    Bremsausweichübung
  • Kurventechnik
  • Handlingtraining
  • Demonstration oder Übung zum richtigen Abstandhalten

Jeder Teilnehmer hat während der gesamten Dauer des praktischen Teils ein Motorrad zur Alleinbenützung – und zwar möglichst ein Fahrzeug der jeweils höchsten Motorradklasse, die der Betreffende besitzt.

Gruppengespräch

Im Rahmen des verkehrspsychologischen Gruppengesprächs werden die für Fahranfänger typischen Unfalltypen, insbesondere der Alleinunfall und die zugrunde liegenden Unfallrisiken, wie z.B. Selbstüberschätzung, geringe soziale Verantwortungsbereitschaft oder Auslebenstendenzen und eine individuelle Risikobetrachtung des Kursteilnehmers erarbeitet.

Gefahrenwahrnehmungstraining für die Klassen A1, A2 und A

Das Gefahrenwahrnehmungstraining für Inhaber der Klasse A1, A2 oder A hat folgende Inhalte:

  • Schulung der rechtzeitigen visuellen Gefahrenwahrnehmung in konkreten, potentiell gefährlichen Situationen
  • Bewusstseinsbildung über das Ausmaß der mit der jeweiligen Situation verbundenen Gefahr
  • Erarbeitung von unfallpräventiven Verhaltensreaktionen, wobei generell die Notwendigkeit einer defensiven Fahrweise ins Bewusstsein der Teilnehmer gerückt werden soll
  • Mentales Festigen bzw. Einübung der im Gefahrenwahrnehmungstraining erarbeiteten situationsbedingten unfallpräventiven Verhaltensreaktionen.

Moped (Klasse AM Code 79.01)

Der Weg zum Führerschein der Klasse AM Code 79.01 – Moped

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: zwei Monate vor dem 15. Geburtstag mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, zwei Monate vor dem 16. Geburtststag ohne deren Zustimmung.
  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 15 1⁄2 Jahre ohne deren Zustimmung.
  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nur bei Personen überprüft, die ab dem 20. Geburtstag einen Mopedführerschein beantragen.
  • Kein Erste-Hilfe Kurs nötig.

Ausbildung

Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub stattfinden. Der Theoriekurs darf außerdem auch von Schulen abgehalten werden.

Theoriekurs: 6 Stunden.

Praxiskurs: 8 Fahrstunden (Davon dürfen bis zu 6 Stunden am Übungsplatz stattfinden. 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren werden).

Theorieprüfung

Papierfragebogen oder Computertest, je nach Ausbildungsstelle.

Fahrprüfung

Es gibt keine Fahrprüfung. Die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt.

Führerscheindokument

Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 16 Jahre ohne deren Zustimmung.

Gültigkeit im Ausland

Im EU/EWR- Ausland wird die Klasse AM erst ab 16 Jahren anerkannt.

Führerschein auf Probe

Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.

Mehrphasenausbildung

Es gibt für den Mopedführerschein keine Mehrphasenausbildung.

Mopedauto (Klasse AM Code 79.02)

Der Weg zum Führerschein der Klasse AM Code 79.02 – Mopedauto

Persönliche Voraussetzungen

  • Mindestalter für die Fahrschulausbildung: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 15 1⁄2 Jahre ohne deren Zustimmung.
  • Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nur bei Personen überprüft, die ab dem 20. Geburtstag einen Mopedführerschein beantragen.
  • Kein Erste-Hilfe Kurs nötig.

Ausbildung

Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub stattfinden. Der Theoriekurs darf außerdem auch von Schulen abgehalten werden.

Theoriekurs: 6 Stunden.

Praxiskurs: 8 Fahrstunden (Davon dürfen bis zu 6 Stunden am Übungsplatz stattfinden. 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren werden).

Theorieprüfung

Papierfragebogen oder Computertest, je nach Ausbildungsstelle.

Fahrprüfung

Es gibt keine Fahrprüfung. Die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt.

Führerscheindokument

Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 16 Jahre ohne deren Zustimmung.

Gültigkeit im Ausland

Im EU/EWR- Ausland wird die Klasse AM erst ab 16 Jahren anerkannt.

Führerschein auf Probe

Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.

Mehrphasenausbildung

Es gibt für den Mopedauto-Führerschein keine Mehrphasenausbildung.

Motorradfahren mit B-Schein (Code 111)

B mit Code 111 – die 125er Motorräder
Der Weg zum Führerschein der Klasse B Code 111 – 125er Motorräder mit B-Schein

Persönliche Voraussetzungen

  • Das Mindestalter ergibt sich aus fünf Jahren ununterbrochenem Führerscheinbesitz der Klasse B.
  • Die Probezeit muss auch abgelaufen sein.
  • Die gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nicht überprüft.
  • Es ist kein neuer Erste Hilfe Kurs nötig.

Ausbildung

Die Ausbildung für den Code 111 ist bei allen Fahrschulen und den Autofahrerklubs möglich.

  • Theorieausbildung: keine
  • Praxisausbildung: 6 Lektionen (Es ist keine Ausbildung im Straßenverkehr erforderlich.)
  • Theorieprüfung: keine
  • Praxisprüfung: keine (nur das Absolvieren aller Übungen)

Führerscheindokument

Der Führerschein wird mit der Ausbildungsbestätigung auf der Behörde beantragt. Die Scheckkarte wird per Post zugestellt.

Führerschein auf Probe

Es gibt keine neuerliche Probezeit.

Mehrphasenausbildung

Keine

Upgrade von B Code 111 auf A1

Nach zwei Jahren ununterbrochenem Führerscheinbesitz des Code 111 werden bei der Ausbildung für die Klasse A1 die bereits absolvierten sechs Fahrstunden angerechnet. Bei der Ausbildung für A2 oder A kann nichts angerechnet werden.
Achtung! Die europaweite Gültigkeit des Code 111 ist nicht einheitlich. Sie wird durch bilaterale Abkommen geregelt und schwankt. Bitte unbedingt in der Fahrschule nachfragen!