Führerschein
Alle Infos rund um den FührerscheinMoped (Klasse AM Code 79.01)
Der Weg zum Führerschein der Klasse AM Code 79.01 – Moped
Persönliche Voraussetzungen
- Mindestalter für die Fahrschulausbildung: zwei Monate vor dem 15. Geburtstag mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, zwei Monate vor dem 16. Geburtststag ohne deren Zustimmung.
- Mindestalter für die Fahrschulausbildung: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 15 1⁄2 Jahre ohne deren Zustimmung.
- Gesundheitliche Eignung (Untersuchung bei einem dafür ermächtigten Arzt) wird nur bei Personen überprüft, die ab dem 20. Geburtstag einen Mopedführerschein beantragen.
- Kein Erste-Hilfe Kurs nötig.
Ausbildung
Die Ausbildung kann in einer Fahrschule oder bei einem Autofahrerclub stattfinden. Der Theoriekurs darf außerdem auch von Schulen abgehalten werden.
Theoriekurs: 6 Stunden.
Praxiskurs: 8 Fahrstunden (Davon dürfen bis zu 6 Stunden am Übungsplatz stattfinden. 2 Stunden müssen im Straßenverkehr gefahren werden).
Theorieprüfung
Papierfragebogen oder Computertest, je nach Ausbildungsstelle.
Fahrprüfung
Es gibt keine Fahrprüfung. Die ausreichende Fahrzeugbeherrschung wird vom Ausbildner beurteilt.
Führerscheindokument
Die Scheckkarte wird per Post zugestellt. Mindestalter: 15 Jahre mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten, 16 Jahre ohne deren Zustimmung.
Gültigkeit im Ausland
Im EU/EWR- Ausland wird die Klasse AM erst ab 16 Jahren anerkannt.
Führerschein auf Probe
Es gibt keine Probezeit. Die 0,1-Promille-Grenze gilt dennoch bis zum 20. Geburtstag.
Mehrphasenausbildung
Es gibt für den Mopedführerschein keine Mehrphasenausbildung.